BGH Urteil
Zugangsfiktion für Ladung durch den Verwalter
Neutral
Aktenzeichen:
V ZR 196/19
Urteil vom:
20.11.2020
Der Bundesgerichtshof zur Inhaltskontrolle von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft:
Eine Klausel, die eine Ladung zur Eigentümerversammlung an die dem Verwalter zuletzt mitgeteilte Adresse als zugestellt gelten lässt, ist in der Regel wirksam.
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